Alle Jahre wieder – Weihnachtsgeld unter Freiwilligkeitsvorbehalt

Die AGV-Rechtstipps

07.11.2017

Arbeitgeber, die freiwillig ein Weihnachtsgeld zahlen und sich für die Zukunft nicht festlegen möchten, sollten die Auszahlung mit einem Schreiben an die Beschäftigten verbinden, in dem der Freiwilligkeitsvorbehalt erklärt wird.

 

Muster – Anschreiben an die Mitarbeiter

 

Liebe Mitarbeiter,

wir danken Ihnen für Ihre Tätigkeit, mit der Sie maßgeblich zu dem Unternehmenserfolg in diesem Jahr beigetragen haben. Wir werden Ihnen deshalb ein Weihnachtsgeld i. H. v. xxx,xx Euro ausbezahlen und es zusammen mit dem Novembergehalt abrechnen.

 

Bei dieser Zahlung handelt es sich um eine freiwillige Leistung, auf die kein Rechtsanspruch besteht und aus der auch bei wiederholter Zahlung kein Anspruch für die Zukunft hergeleitet werden kann.

 

Mit freundlichen Grüßen
Unterschrift