Expertentipp: DSGVO besser schnell Hilfe suchen

Nachrichten aus der Region

08.12.2017

2018 bringt viele Veränderungen für deutsche Unternehmen. Viele davon lassen sich auf die Europäische Datenschutzgrundverordnung zurückführen, die ab Mai umgesetzt sein muss. Mit dem Expertentipp des Arbeitgeberverbandes Braunschweig sind Sie immer auf dem neuesten Stand.

 

Alle sind betroffen

Für zahlreiche Unternehmen in Deutschland könnte es in ein paar Monaten empfindlich teuer werden. Wer ab dem 25. Mai 2018 bei Verstößen gegen das neue EU-Datenschutzrecht, die Europäische Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), erwischt wird, muss tief in die Tasche greifen. Bis zu vier Prozent des weltweiten Jahresumsatzes können die Aufsichtsbehörden dann verlangen. Betroffen sind von der DSGVO alle Unternehmen, die personenbezogene Daten verarbeiten – also praktisch alle Unternehmen vom kleinen Start-up bis zum Monopolisten. Niemand ist zu klein oder zu unbedeutend, als dass die DSGVO nicht auf ihn zutreffen würde. Verpflichtungen aus der Verordnung betreffen etwa die Datenübermittlung in Drittstaaten, die Dokumentation der Datenverarbeitung im Unternehmen und die Datenschutzfolgenabschätzung.

 

Barbara Engels Economist Kompetenzfeld Strukturwandel und Wettbewerb Institut der deutschen Wirtschaft Köln e.V.
Barbara Engels,
Economist, Kompetenzfeld Strukturwandel und Wettbewerb, Institut der deutschen Wirtschaft Köln e.V. Foto: IW Medien

 

Die Zahlen sind deutlich

Dennoch haben viele Unternehmen noch nichts unternommen, um sicherzustellen, dass sie die Regeln auch einhalten. Eine Studie des Marktforschungsunternehmens IDC ergab, dass bis August 2017 44 Prozent der deutschen Unternehmen noch keine konkreten Vorbereitungen für die Zeit nach dem 25. Mai 2018 getroffen haben. Laut dem Branchenverband Bitkom holen sich lediglich 48 Prozent der Unternehmen externe Experten zur Hilfe; jedes vierte Unternehmen setzt zusätzliches Personal für die Aufgabe ein. Es ist zu erwarten, dass höchstens jedes achte deutsche Unternehmen die Artikel des DSGVO pünktlich umgesetzt hat. Langsam wird die Zeit knapp.

 

Viel Zeit vergangen

Dabei war ursprünglich genug Zeit gewesen: Seit Mai 2016 sind die Änderungen bekannt, die Übergangsfrist wurde auf zwei Jahre angesetzt. Für viele Unternehmen ist die EU-Verordnung eine Blackbox, die sie lieber nicht anfassen. Die Füße still zu halten ist jedoch die falsche Taktik. Es gibt hinlänglich viele Leitfäden im Internet, die die neue Rechtslage kommentieren, außerdem viele Experten, die sich auf diese spezialisiert haben. Datenschutz kann gar nicht früh genug zur Chefsache gemacht werden.

 

Autorin: Barbara Engels forscht am Institut der deutschen Wirtschaft Köln e.V. zu den Auswirkungen der digitalen Transformation auf Unternehmen.

 

Wenn Sie Fragen zu dem Themenbereich haben, melden Sie sich gerne beim Arbeitgeberverband Region Braunschweig.

 

Lesen Sie hier weitere Details vom Arbeitgeberverband Region Braunschweig zur DSGVO.