Arbeitsrecht Braunschweig

Die AGV-Rechtstipps

24.07.2019

Arbeitsrecht Braunschweig: Mit vier spezialisierten Anwälten bietet der AGV seinen Mitgliedsunternehmen eine starke Rechtsberatung und Prozessvertretung in allen arbeits- und sozialrechtlichen Fragestellungen. Außerdem informiert der AGV über wichtige Trends im Personalmanagement und unterstützt seine Mitgliedsunternehmen bei der Personalentwicklung und –gewinnung.

 

Mit den zahlreichen Informations- und Themenveranstaltungen bieten sich nicht nur neue inhaltliche Impulse, sondern auch zahlreiche Netzwerkchancen. Nicht zuletzt ist der AGV Stimme der Arbeitgeber in unserer Region. wir vertreten die Interessen der Mitglieder gegenüber Politik, Verwaltung und Öffentlichkeit.

Breit aufgestellt

Der AGV ist ein branchenübergreifender Verband, der sowohl klein- und mittelständische Betriebe als auch Großunternehmen und Industrie-konzerne in der Region vertritt. In Arbeitskreisen und Kooperationsinitiativen wie der KIM  oder der i3systems engagiert sich der AGV für die Vernetzung einzelner Branchen. Eine Mitgliedschaft im AGV keine Auswirkungen auf die Tarifpolitik oder –bindung der Mitgliedsunternehmen.

Arbeitsrecht Braunschweig 

Als Mitglied des Arbeitgeberverbandes Region Braunschweig steht Ihnen unser weitreichendes Dienstleistungs-, Beratungs- und Veranstaltungsangebot zur vollen Verfügung.

  • Arbeitsrecht Braunschweig: Rechtsberatung und Prozessvertretung in arbeits- und sozialrechtlichen Fragen
  • Beratung im Bereich Personalmanagement und Gewinnung von Fach- und Führungskräften
  • Fördermittelberatung
  • vielfältiges Veranstaltungsprogramm von Netzwerk- und Informationsveranstaltungen
  • Zugang zu unserem breiten regionalen und überregionalen Netzwerk
  • Interessensvertretung

Der Beitrag für eine Mitgliedschaft im Arbeitgeberverband Region Braunschweig e.V. besteht aus zwei Komponenten: Dem jährlichen Grundbetrag, den jedes Mitgliedsunternehmen zahlt sowie ein Beitrag je beschäftigten Arbeitnehmer; als Arbeitnehmer in diesem Sinne gelten alle Voll- und Teilzeitbeschäftigten sowie Auszubildende und Werkstudenten. Hier finden Sie nähere Informationen bzw. eine Staffel zu den beiden Komponenten:

 

Beitragsordnung 2018

495 EUR pro Jahr
Für Verbandsmitglieder, die die Leistungen des Verbandes ausschließlich im Arbeitsgerichtsbezirk Braunschweig (inkl. Wolfsburg, Salzgitter, Helmstedt, Wolfenbüttel, Peine und Gifhorn) in Anspruch nehmen.

1.145 EUR pro Jahr
Für Verbandsmitglieder, die die Leistungen des Verbandes außerdem oder ausschließlich in den Arbeitsgerichtsbezirken Hannover, Celle, Hildesheim, Göttingen, Magdeburg oder Halberstadt in Anspruch nehmen.

1.745 EUR pro Jahr
Für Verbandsmitglieder, die die Leistungen des Verbandes außerdem oder ausschließlich außerhalb der in 1. oder 2. aufgeführten Arbeitsgerichtsbezirke in Anspruch nehmen.

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