Betriebliche Pandemieplanung

Arbeitsrecht

29.04.2020

Man kann Pandemiepläne für die Zeit vor der Pandemie, in der Pandemie und nach der Pandemie erstellen. Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) hat in 2007 eine Vorgehensweise für die „Influenzapandemieplanung in Unternehmen veröffentlicht. Die Inhalte sind auf die Corona Pandemie übertragbar und beschäftigen sich mit Vorüberlegungen und Maßnahmen zur Vorbereitung auf eine Pandemie. Das Landesgesundheitsamt Baden – Württemberg hat in Zusammenarbeit mit dem BBK das „Handbuch Betriebliche Pandemieplanung“ in 2. Aufl. in 2010 herausgebracht und hält zahlreiche Checklisten parat. Der nachfolgende Beitrag kombiniert die Pandemieplanung vor und während der Pandemie. Außerdem ist zu bedenken, dass Sie Gefährdungsbeurteilungen von Arbeitsplätzen in Ihrem Betrieb entsprechend der vom Corona-Virus ausgehenden Gefahren aktualisieren müssen. Hierbei kann Ihnen die folgende Checkliste helfen.

 

I Mögliche Auswirkungen auf Ihr Unternehmen feststellen

Es ist zunächst zu prüfen, wie sich die Pandemie konkret auf das Unternehmen auswirkt. Hilfreich können folgende Fragen sein:

  1. Welche Geschäftsprozesse sind unentbehrlich und welche Auswirkungen hätte der Ausfall auf das Unternehmen?
  2. Bestehen vertragliche Verpflichtungen, die zwingend einzuhalten sind?
  3. Welche Auswirkungen hat der teilweise Ausfall der Geschäftstätigkeit auf das eigene Unternehmen und auf das Umfeld?
  4. Kann die betriebliche Tätigkeit ggf. ganz pausiert werden und über welchen Zeitraum?

 

II Untersuchung interner Betriebsabläufe

Untersuchen Sie unternehmensinterne Abläufe und Prozesse und Kooperationen mit Dritten auf ihre Bedeutung für die Aufrechterhaltung des Betriebes.

  1. Welche innerbetrieblichen Abläufe müssen ständig überwacht werden und können nicht unterbrochen werden?
  2. Welche Zulieferer und Versorger sind für den Betrieb unentbehrlich (z.B. Strom, Wasser, Heizung)?
  3. Wo muss Vorsorge getroffen werden (z.B. Kraftstoffversorgung), wo bestehen Abhängigkeiten von Bevorrechtigungen, Sondergenehmigungen von Behörden?
  4. Wie sind Sie hinsichtlich Ihrer Arbeitnehmer aufgestellt, gibt es Mitarbeiter, die zu einer Risikogruppe gehören oder die besonders zu schützen sind (Alter, Vorerkrankungen)?
  5. Erstellen Sie eine Liste aller Aufträge, die Sie normalerweise abzuarbeiten hätten. Versuchen Sie diese in unterschiedliche Risikogruppen aufzuteilen (Arbeiten, die Ihr Unternehmen allein durchführen kann, sind weniger risikobehaftet als bei einer Zusammenarbeit mit mehreren Gewerken).

III Unternehmensziele festlegen und umsetzen

Nach den oben genannten Vorüberlegungen muss jeder Betrieb zunächst für sich entscheiden, ob und in welcher Form der Betrieb aufrechterhalten werden soll.

  1. Suchen Sie den Kontakt zu Ihren Kunden und Auftraggebern. Versuchen Sie „riskante“ Aufträge zu verschieben und Aufträge, die ein geringeres Ansteckungsrisiko haben, vorzuziehen. Informieren Sie Kunden und Lieferanten über Hygienemaßnahmen ( z.B. Verzicht auf Händeschütteln), damit keine Irritationen beim Kunden entstehen. Fragen Sie vor Beginn der Arbeiten telefonisch bei Kunden nach, ob dort Verdachtsfälle bestehen oder sogar Quarantänemaßnahmen gegeben sind und welche Vorkehrungen getroffen worden sind. Bitten Sie die Kunden, Sie unverzüglich zu informieren wenn sich später herausstellen sollte, dass Kontakt zu Risikogruppen bestand.
  2. Erarbeiten Sie ein Führungskonzept für die Corona Pandemie. Deckt Ihr vorhandenes Krisenmanagement auch die Corona Pandemie ab?
  3. Erstellen Sie allgemeine Verhaltensregeln zur persönlichen Hygiene – am besten in Form eines Hygienekonzepts und informieren Sie die Mitarbeiter in geeigneter Art und Weise (E-Mail, Intranet, Aushänge usw.).

IV Was Sie ansonsten berücksichtigen, erledigen und in Ihrer Pandemieplanung dokumentieren müssen

  • Beschaffen Sie persönliche Schutzausrüstung wie Desinfektionsmittel, Handschuhe und Masken und stellen Sie diese bereit.
  • Passen Sie die Reinigung der Arbeitsplätze und die Belüftung an.
  • Prüfen Sie ferner Maßnahmen zur Reduzierung der Ansteckungsgefahr wie Vereinzelung von Arbeitsplätzen, geänderte Schichtregelungen, Einrichten von Homeoffice Möglichkeiten.
  • Prüfen Sie, ob Sie feste Teams bilden können. So fällt ggf. nur ein bestimmtes Team aus und es muss nicht gleich der ganze Betrieb stillgelegt werden.
  • Berücksichtigen Sie die Beteiligung des Betriebsrats.
  • Prüfen Sie organisatorische Maßnahmen durch das Festlegen von Schlüsselpersonal und Sicherstellung seiner Verfügbarkeit, z. B. durch Vertretungsregelungen, Information und Motivation zur Arbeitsaufnahme, durch medizinische Betreuung sowie Verpflegung und Versorgung des Schlüsselpersonals im Betrieb.
  • Umgang mit Mitarbeitern: Sortieren Sie die Mitarbeiter nach Risikogruppen. Überlegen Sie, wo Sie Mitarbeiter mit höherem Risiko gefahrlos einsetzen können und ob es ggf. nicht sinnvoller ist, diese freizustellen. Anfällige Mitarbeiter erhöhen ggf. auch das Risiko für Ihre eigentlich weniger anfälligen Mitarbeiter, zu erkranken.–
  • Ist es organisatorisch möglich, die Werkzeuge und Fahrzeuge nach jedem Einsatz reinigen zu lassen, so dass ggf. eine Infektion weiterer Mitarbeiter ausgeschlossen werden kann?