FAQ zum aktuellen Stand der Corona Gesetzgebung

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21.11.2021

Die Änderungen des IfSG sind im Bundesgesetzblatt verkündet worden und traten mit dem 24.11.2021 in Kraft!. Somit gilt die 3G-Regel am Arbeitsplatz: Beschäftigte müssen vor Betreten ihrer Arbeitsstätte nachweisen, dass sie geimpft, genesen oder negativ getestet sind. Ungeimpfte müssen selbst für Testnachweise an allen Arbeitstagen sorgen. Alle weiteren Fragen rund um 3G-Arbeitsplatz, Homeoffice-Pflicht und die konkreten Details finden Sie aktualisiert in unserem FAQ. Wesentliche Inhalte:

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Dazu finden Sie hier die passenden Muster: 

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