Osterruhe gekippt - Lockdown-Verlängerung intakt

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23.03.2021

Bund und Länder haben sich am 22. März 2021 auf ein erweitertes Konzept aus Impfen, Testen und Kontaktreduzierung verständigt.  Die ursprüngliche Osterruhe wurde mittlerweile von der Politik wieder zurückgenommen.

 

Hier finden Sie den Bund-Länder-Beschluss vom 22. März 2021.

 

 

Die wesentlichen Punkte werden wie folgt zusammengefasst:

Für alle inzidenzabhängigen Öffnungsschritte treten die Regeln, die bis zum 7. März 2021 gegolten haben, wieder in Kraft. Im Übrigen werden die geltenden Maßnahmen bis zum 18. April 2021 verlängert. In Regionen, die ein besonders hohes Infektionsgeschehen aufweisen, sind zusätzliche Beschränkungen möglich.

Am 12. April 2021 wird im Rahmen neuer Beratungen über das weitere Vorgehen entschieden. Auf der Grundlage des anliegenden Beschlusses wollen Bund und Länder folgende zusätzliche bzw. geänderte Maßnahmen umsetzen:

 

 

 

1. Mobiles Arbeiten | Testangebote der Unternehmen 

Arbeitgeber müssen ihren Beschäftigten weiterhin überall dort, wo es die Tätigkeiten zulassen, das Arbeiten im Homeoffice ermöglichen. Wo dies nicht möglich ist, sollen Unternehmen ihren in Präsenz Beschäftigten regelmäßige Testangebote machen. Die Tests sollen den Mitarbeitern, so sie nicht im Homeoffice arbeiten, mindestens einmal und bei entsprechender Verfügbarkeit zwei Mal pro Woche angeboten und bescheinigt werden.  Der Beschluss verweist auf die gemeinsame Erklärung der deutschen Wirtschaft zur Ausweitung des Testangebots an Mitarbeiter und die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung. Eine gesetzliche Regelung ist damit weiterhin nicht vorgesehen. Der Aufruf zum Angebot einer Testung soll Anfang April aufgrund eines ersten Umsetzungsberichts evaluiert werden.

 

2. Kontaktbeschränkungen und lokale Maßnahmen

In Regionen mit einer 7-Tage-Inzidenz von über 100 sollen verschärfte Maßnahmen umgesetzt werden. In diesem Zusammenhang werden beispielsweise die Ausweitung der Pflicht zum Tragen medizinischer Masken, die Vorlage tagesaktueller Schnelltests, Ausgangsbeschränkungen und verschärfte Kontaktbeschränkungen genannt.

 

3. Öffnungsstrategie

Öffnungsschritte sind in Regionen oder Ländern mit einer stabilen oder sinkenden 7-Tage-Inzidenz von unter 100 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern ab dem 6. April 2021 möglich. Solange allerdings ein exponentielles Wachstum besteht, scheiden weitere Öffnungsschritte auch unterhalb dieser Inzidenzschwelle aus.

 

Im Rahmen von zeitlich befristeten Modellprojekten können die Länder in einigen ausgewählten Regionen, mit strengen Schutzmaßnahmen und einem Testkonzept, einzelne Bereiche des öffentlichen Lebens öffnen, um die Umsetzbarkeit von Öffnungsschritten unter Nutzung eines konsequenten Testregimes zu untersuchen. Zentrale Bedingungen dabei sind unter anderem lückenlose negative Testergebnisse als Zugangskriterium, IT-gestützte Prozesse zur Kontaktverfolgung sowie klare Abbruchkriterien im Misserfolgsfall.