Teilnahme an Firmenlauf – kein Schutz durch gesetzliche Unfallversicherung

Die AGV-Rechtstipps

03.04.2020

Stürzt ein Beschäftigter bei der Teilnahme an einem für eine Vielzahl von Firmen und Einrichtungen organisierten Firmenlauf, hat er keinen Anspruch auf Entschädigungsleistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung, so das Sozialgericht Dortmund (04.02.2020 – S 17 U 237/18 -).

 

Die Klägerin nahm an einem Firmenlauf mit insgesamt circa 10.000 Teilnehmern statt. Sie stürzte und erlitt u.a. eine Fraktur des Handgelenks. Die zuständige Berufsgenossenschaft lehnte das Vorliegen eines Arbeitsunfalls ab und wurde in ihrer Rechtsauffassung vom Sozialgericht Dortmund bestätigt. Der Unfall stehe nicht im unmittelbaren Zusammenhang mit der Beschäftigung und es habe sich auch nicht um einen Betriebssport gehandelt.