
Unser Serviceangebot für Mitgliedsunternehmen
Als Mitglied des Arbeitgeberverbandes Region Braunschweig steht Ihnen unser weitreichendes Dienstleistungs-, Beratungs- und Veranstaltungsangebot zur vollen Verfügung; dazu gehören u.a.:
- Rechtsberatung und Prozessvertretung in arbeits- und sozialrechtlichen Fragen
- Beratung im Bereich Personalmanagement und Gewinnung von Fach- und Führungskräften
- Fördermittelberatung
- vielfältiges Veranstaltungsprogramm von Netzwerk- und Informationsveranstaltungen
- Zugang zu unserem breiten regionalen und überregionalen Netzwerk
- Interessensvertretung
Mitgliedsbeitrag
Der Beitrag für eine Mitgliedschaft im Arbeitgeberverband Region Braunschweig e.V. besteht aus zwei Komponenten: Dem jährlichen Grundbetrag, den jedes Mitgliedsunternehmen zahlt sowie ein Beitrag je beschäftigten Arbeitnehmer; als Arbeitnehmer in diesem Sinne gelten alle Voll- und Teilzeitbeschäftigten sowie Auszubildende und Werkstudenten. Hier finden Sie nähere Informationen bzw. eine Staffel zu den beiden Komponenten:
Beitragsordnung 2022
495 EUR pro Jahr
Für Verbandsmitglieder, die die Leistungen des Verbandes ausschließlich im Arbeitsgerichtsbezirk Braunschweig (inkl. Wolfsburg, Salzgitter, Helmstedt, Wolfenbüttel, Peine und Gifhorn) in Anspruch nehmen.
1.145 EUR pro Jahr
Für Verbandsmitglieder, die die Leistungen des Verbandes außerdem oder ausschließlich in den Arbeitsgerichtsbezirken Hannover, Celle, Hildesheim, Göttingen, Magdeburg oder Halberstadt in Anspruch nehmen.
1.745 EUR pro Jahr
Für Verbandsmitglieder, die die Leistungen des Verbandes außerdem oder ausschließlich außerhalb der in 1. oder 2. aufgeführten Arbeitsgerichtsbezirke in Anspruch nehmen.
Jährlicher Beitrag je Arbeitnehmer:
Zwischen 1 – 100 Arbeitnehmer
9,20 EUR jährlich je Arbeitnehmer
Zwischen 101 – 200 Arbeitnehmer
7,95 EUR jährlich je Arbeitnehmer
Zwischen 201 – 500 Arbeitnehmer
7,00 EUR jährlich je Arbeitnehmer
Zwischen 501 – 1000 Arbeitnehmer
5,80 EUR jährlich je Arbeitnehmer
Zwischen 1001 – 4999 Arbeitnehmer
5,05 EUR jährlich je Arbeitnehmer
über 5000 Arbeitnehmer
3,90 jährlich je Arbeitnehmer
Ergänzung Reisekostenabrechnung:
Die Mitgliederversammlung hat in ihrer Sitzung am 14.05.1991 die Ergänzung der Beitragsordnung wie folgt beschlossen:
„…Mitgliedsfirmen, für die Mitarbeiter des AGV Gerichtstermine außerhalb des Arbeitsgerichts- / Sozialgerichts- / Verwaltungsgerichtsbezirks Braunschweig wahrnehmen müssen, erstatten dem Verband die aus diesem Anlaß entstandenen Reisekosten, Spesen usw…“
Derzeit sind dies
- Kilometergeld = 0,30 € pro km
- Fahrtkosten = Einzelnachweis lt. Fahrkarten und Quittungen
- Übernachtungen = Einzelnachweis lt. Rechnung
- Pauschbeträge für Verpflegung
= mehr als 8, weniger als 24 Stunden = 14 €/Tag
= 24 Stunden = 28 €/Tag - sonstige Kosten = Einzelnachweis lt. Beleg
Selbstverständlich stehen wir Ihnen gerne für ein persönliches und unverbindliches Informationsgespräch zu einer Mitgliedschaft im Arbeitgeberverband Region Braunschweig e.V. zur Verfügung; vereinbaren Sie dazu einfach einen Termin unter 0531 24210–13 oder senden Sie uns eine Information zu Ihrem Gesprächswunsch an kirchner@agv-bs.de.
Gerne beraten wir Sie dabei auch persönlich, ob beispielsweise durch die Mitgliedschaft in einem kooperativen Branchenverbund Vergünstigungen für Ihr Unternehmen möglich sind.
Sie wollen direkt Mitglied des Arbeitgeberverbandes Region Braunschweig e.V. werden? Zum Onlinebeitrittsformular gelangen Sie hier.
Hier finden Sie die Beitragsordnung und die AGV Satzung.