Arbeitsrecht am Morgen
Termin: Donnerstags in jeder geraden KW, online via Zoom, 08.20 Uhr bis 09.00 Uhr
Mit unserem beliebten Format „Arbeitsrecht am Morgen“ möchten wir Sie noch schneller und persönlich über das aktuelle Geschehen im Arbeitsrecht unterrichten. Alle zwei Wochen am Donnerstag von 8.30 Uhr bis 9.00 Uhr wird Ihnen Rechtsanwältin Elke Fasterding im Wechsel mit ihren Kollegen aktuelle Praxisfragen, Urteile und Gesetzesvorhaben vorstellen. Schalten Sie gerne auch schon früher rein, ab 08.20 Uhr informiert Rechtsanwältin Elke Fasterding über aktuelle Urteile, Coronaregeln, neues aus dem Verband u.v.m.. Sie haben die Möglichkeit, sich dazu mit anderen Personalern auszutauschen, das Netzwerk zu stärken und eigene Fragen zu stellen.
Als AGV-Mitglied ist dieser Servicebaustein kostenlos. Voraussetzung ist, dass Sie Ihre Kamerafunktion einschalten. Wir möchten Sie sehr gerne wieder sehen …. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Schauen Sie einfach digital vorbei.
Die maximale Teilnehmeranzahl liegt bei 100 Personen.
Die nächsten Termine:
- Folge 35: 02.06.2022 – Wie kann man das Verzugslohnrisiko senken?
- Referentin: Frau Elke Fasterding
- Folge 36: 16.06.2022 – Brückenteilzeit
- Referentin: Frau Beate Schulte-Schrepping
- Moderatorin: Frau Elke Fasterding
Für diejenigen, die ihre Arbeitszeit zeitlich begrenzt verringern möchten, ist mit § 9a Teilzeit- und Befristungsgesetz ein Recht auf Brückenteilzeit im Jahr 2019 eingeführt worden. Für Beschäftigte ist die Brückenteilzeit eine attraktive Möglichkeit, die Arbeitszeit an ihre individuellen Lebensumstände anzupassen, für Arbeitgeber dagegen oft eine Herausforderung. Unter welchen Voraussetzungen muss Brückenteilzeit gewährt werden? Gibt es Ausnahmen von der Pflicht zur Gewährung von Brückenteilzeit? Welche Mindestankündigungsfrist ist vom Beschäftigten zu beachten und was passiert, wenn die Ankündigungsfrist nicht eingehalten wird? Kann der Arbeitgeber, wenn mehrere Beschäftigte gleichzeitig in Brückenteilzeit gehen wollen, dies auch ablehnen? Darf der Anspruch mehrfach, gegebenenfalls auch hintereinander, gestellt werden? Mit diesen Fragen befasst sich der Vortrag am 16.06.2022.
- Folge 37: 30.06.2022 – Freiwilligkeits- und Widerrufsvorbehalte
- Referentin: Herr Martin Peßara
- Moderatorin: Frau Elke Fasterding
Arbeitsrecht am Morgen zum Thema verpasst? Dann finden Sie die Aufzeichnungen hier.